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Image by Jakub Żerdzicki

Produktinformationsdatei (PID)
für kosmetische Produkte

Die Produktinformationsdatei (PIF) ist die zentrale regulatorische Dokumentation für kosmetische Produkte und muss jederzeit für die zuständigen Behörden verfügbar sein.

Hersteller, Markeninhaber und Inverkehrbringer sind verpflichtet, eine vollständige und aktuelle PIF vorzuhalten – unabhängig davon, ob das Produkt neu eingeführt wird, bereits im Markt ist oder im Rahmen einer Marktüberwachung geprüft wird.

 

Wir übernehmen die Erstellung, Strukturierung und Pflege Ihrer PIF als ausgelagerte regulatorische Leistung.

ROLLE DER PID

Regulatorischer Nachweis statt formaler Ablage

 

Die PID dokumentiert die vollständige Konformität eines kosmetischen Produkts mit der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009).


Sie dient:

  • als Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden

  • als zentrale Produktakte

  • als Grundlage für behördliche Prüfungen und Rückfragen

 

Die PID ist kein optionales Dokument, sondern verpflichtend für jedes kosmetische Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird.

ABGRENZUNG ZUR CPSR

PID und CPSR – klar unterschieden, eng verzahnt
 

Die kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR) ist Bestandteil der PID, ersetzt diese jedoch nicht.

 

  • CPSR: fachliche Sicherheitsbewertung des Produkts

  • PID: vollständige regulatorische Dokumentation und Umsetzungsnachweis

 

Mehr Infos zur CPSR-Erstellung

WAS DIE PID ENTHÄLT

Struktur der Produktinformationsdatei

Die PID umfasst unter anderem:

  • kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR)

  • Beschreibung des kosmetischen Produkts

  • qualitative und quantitative Zusammensetzung

  • Herstellungsinformationen und GMP-Nachweise

  • Kennzeichnung und Etikettierung

  • Nachweise zu beworbenen Produkteigenschaften (Claims)

  • Angaben zu Tierversuchen

  • weitere regulatorisch relevante Unterlagen

Die Inhalte müssen vollständig, konsistent und aktuell sein.

UNSERE LEISTUNG: PID-ERSTELLUNG

Struktur, Konsistenz und Prüffähigkeit

 

Wir übernehmen:

  • die vollständige Erstellung der Produktinformationsdatei

  • die strukturierte Zusammenführung aller erforderlichen Inhalte

  • die Prüfung bestehender Unterlagen auf Vollständigkeit und Konsistenz

  • die Aktualisierung der PIF bei Produkt-, Rezeptur- oder Rechtsänderungen

 

Dabei achten wir insbesondere auf:

  • Übereinstimmung zwischen CPSR, Kennzeichnung und Claims

  • klare, nachvollziehbare Struktur

  • behördliche Prüffähigkeit

TYPISCHE AUSGANGSSITUATIONEN

Wann Unternehmen uns mit der PID beauftragen

 

  • erstmalige Erstellung der PID für neue Produkte

  • Übernahme einer bestehenden, unvollständigen PIF

  • Wechsel des bisherigen Dienstleisters

  • Vorbereitung auf Marktüberwachung oder Behördenanfragen

  • Nachbesserung nach Beanstandungen

  • Auslagerung regulatorischer Dokumentationspflichten

EINBETTUNG IN WEITERE LEISTUNGEN

PID als Teil der regulatorischen Gesamtbetreuung

Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich:

  • CPSR-Erstellung

  • (internationale) Produktregistrierung

  • Compliance-Dokumentation

  • Krisen- und Behördenkommunikation

So stellen wir sicher, dass Ihre Dokumentation nicht isoliert existiert, sondern regulatorisch belastbar eingebettet ist.

QUALITÄT & VERANTWORTUNG

Fachlich fundiert und behördensicher

Unsere Arbeit orientiert sich an:

  • den Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung

  • behördlicher Prüfpraxis

  • klaren, nachvollziehbaren Dokumentationsstrukturen

Wir erstellen keine formalen Ablagen, sondern regulatorisch belastbare Produktakten.

Produktinformationsdatei zuverlässig auslagern

Wenn Sie die Erstellung oder Pflege Ihrer Produktinformationsdatei professionell auslagern möchten oder Unterstützung bei bestehenden Unterlagen benötigen, sprechen Sie mit uns.

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