
Produktinformationsdatei (PID)
für kosmetische Produkte
Die Produktinformationsdatei (PIF) ist die zentrale regulatorische Dokumentation für kosmetische Produkte und muss jederzeit für die zuständigen Behörden verfügbar sein.
Hersteller, Markeninhaber und Inverkehrbringer sind verpflichtet, eine vollständige und aktuelle PIF vorzuhalten – unabhängig davon, ob das Produkt neu eingeführt wird, bereits im Markt ist oder im Rahmen einer Marktüberwachung geprüft wird.
Wir übernehmen die Erstellung, Strukturierung und Pflege Ihrer PIF als ausgelagerte regulatorische Leistung.
ROLLE DER PID
Regulatorischer Nachweis statt formaler Ablage
Die PID dokumentiert die vollständige Konformität eines kosmetischen Produkts mit der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009).
Sie dient:
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als Nachweis gegenüber Marktüberwachungsbehörden
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als zentrale Produktakte
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als Grundlage für behördliche Prüfungen und Rückfragen
Die PID ist kein optionales Dokument, sondern verpflichtend für jedes kosmetische Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht wird.
ABGRENZUNG ZUR CPSR
PID und CPSR – klar unterschieden, eng verzahnt
Die kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR) ist Bestandteil der PID, ersetzt diese jedoch nicht.
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CPSR: fachliche Sicherheitsbewertung des Produkts
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PID: vollständige regulatorische Dokumentation und Umsetzungsnachweis
WAS DIE PID ENTHÄLT
Struktur der Produktinformationsdatei
Die PID umfasst unter anderem:
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kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR)
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Beschreibung des kosmetischen Produkts
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qualitative und quantitative Zusammensetzung
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Herstellungsinformationen und GMP-Nachweise
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Kennzeichnung und Etikettierung
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Nachweise zu beworbenen Produkteigenschaften (Claims)
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Angaben zu Tierversuchen
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weitere regulatorisch relevante Unterlagen
Die Inhalte müssen vollständig, konsistent und aktuell sein.
UNSERE LEISTUNG: PID-ERSTELLUNG
Struktur, Konsistenz und Prüffähigkeit
Wir übernehmen:
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die vollständige Erstellung der Produktinformationsdatei
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die strukturierte Zusammenführung aller erforderlichen Inhalte
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die Prüfung bestehender Unterlagen auf Vollständigkeit und Konsistenz
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die Aktualisierung der PIF bei Produkt-, Rezeptur- oder Rechtsänderungen
Dabei achten wir insbesondere auf:
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Übereinstimmung zwischen CPSR, Kennzeichnung und Claims
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klare, nachvollziehbare Struktur
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behördliche Prüffähigkeit
TYPISCHE AUSGANGSSITUATIONEN
Wann Unternehmen uns mit der PID beauftragen
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erstmalige Erstellung der PID für neue Produkte
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Übernahme einer bestehenden, unvollständigen PIF
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Wechsel des bisherigen Dienstleisters
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Vorbereitung auf Marktüberwachung oder Behördenanfragen
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Nachbesserung nach Beanstandungen
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Auslagerung regulatorischer Dokumentationspflichten
EINBETTUNG IN WEITERE LEISTUNGEN
PID als Teil der regulatorischen Gesamtbetreuung
Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich:
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CPSR-Erstellung
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(internationale) Produktregistrierung
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Compliance-Dokumentation
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Krisen- und Behördenkommunikation
So stellen wir sicher, dass Ihre Dokumentation nicht isoliert existiert, sondern regulatorisch belastbar eingebettet ist.
QUALITÄT & VERANTWORTUNG
Fachlich fundiert und behördensicher
Unsere Arbeit orientiert sich an:
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den Anforderungen der EU-Kosmetikverordnung
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behördlicher Prüfpraxis
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klaren, nachvollziehbaren Dokumentationsstrukturen
Wir erstellen keine formalen Ablagen, sondern regulatorisch belastbare Produktakten.
Produktinformationsdatei zuverlässig auslagern
Wenn Sie die Erstellung oder Pflege Ihrer Produktinformationsdatei professionell auslagern möchten oder Unterstützung bei bestehenden Unterlagen benötigen, sprechen Sie mit uns.