
Kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR) für bestehende und neue Produkte
Sie sind Hersteller, Markeninhaber oder Inverkehrbringer kosmetischer Produkte und benötigen eine kosmetische Sicherheitsbewertung (CPSR) – sei es für neue Produkte, Sortimentserweiterungen oder zur Absicherung bestehender Produkte.
Oft geht es dabei nicht um Grundsatzfragen, sondern um zuverlässige Umsetzung, klare Zuständigkeiten und rechtssichere Ergebnisse.
Wir übernehmen die Erstellung und Betreuung Ihrer CPSR strukturiert, nachvollziehbar und gemäß EU-Kosmetikverordnung – als ausgelagerte regulatorische Leistung.
WARUM EINE CPSR ERFORDERLICH IST
Rechtssicherheit für das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte
Die kosmetische Sicherheitsbewertung ist eine gesetzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen kosmetischer Produkte in der EU.
Sie ist Bestandteil der Produktinformationsdatei (PIF) und muss vor Markteintritt vorliegen bzw. laufend aktuell gehalten werden.
Für Hersteller und Inverkehrbringer bedeutet das:
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klare regulatorische Verantwortung
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Haftungsrelevanz
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Prüf- und Nachweispflichten gegenüber Behörden
UNSERE ROLLE
CPSR als ausgelagerte regulatorische Dienstleistung
Wir verstehen die CPSR nicht als isoliertes Dokument, sondern als Teil einer funktionierenden regulatorischen Struktur.
Unsere Kunden beauftragen uns, weil sie:
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regulatorische Aufgaben auslagern möchten
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mit bestehenden Dienstleistern unzufrieden sind
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interne Kapazitäten entlasten wollen
Wir arbeiten dabei nicht projektgetrieben, sondern verantwortungsbewusst
und langfristig.
WAS DIE CPSR BEINHALTET
Struktur der Sicherheitsbewertung
Die CPSR besteht aus zwei Teilen:
Teil A – Sicherheitsinformationen
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Zusammensetzung des Produkts (qualitativ & quantitativ)
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Physikalisch-chemische Eigenschaften und Stabilität
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Mikrobiologische Qualität
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Verunreinigungen, Spurenstoffe und Verpackung
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Normaler und vorhersehbarer Gebrauch
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Expositionsbewertung der Inhaltsstoffe
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Toxikologische Profile der eingesetzten Rohstoffe
Teil B – Sicherheitsbewertung
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Fachliche Bewertung der Produktsicherheit
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Schlussfolgerung zur sicheren Anwendung
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Hinweise zu Kennzeichnung und Einschränkungen
Klar, strukturiert, verantwortungsvoll
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Erstellung von CPSR Teil A & Teil B
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Bewertung neuer kosmetischer Produkte
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Aktualisierung bestehender Sicherheitsbewertungen
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Neubewertung bei Rezeptur- oder Rohstoffänderungen
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Unterstützung bei INCI-, Claim- und Kennzeichnungsfragen
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Integration der CPSR in die Produktinformationsdatei (PIF)
UNSER ANSATZ
Regulatorische Bewertung mit Augenmaß
Unsere CPSR-Erstellung folgt einem klaren Prinzip:
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fachlich fundiert
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regulatorisch korrekt
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pragmatisch umsetzbar
Wir vermeiden:
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unnötige Einschränkungen
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überzogene Sicherheitsannahmen
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formal korrekte, aber praxisferne Bewertungen
Stattdessen liefern wir belastbare Entscheidungen, die Ihr Produkt im Markt halten.
TYPISCHE ANLÄSSE UNSERER KUNDEN
Wann Unternehmen uns beauftragen
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Erstmalige CPSR-Erstellung für neue Produkte
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Übernahme der CPSR von bestehenden Dienstleistern
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Wechsel aufgrund von Qualitäts- oder Kommunikationsproblemen
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Auslagerung regulatorischer Aufgaben
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Aktualisierung nach Rezeptur- oder Lieferantenänderungen
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Vorbereitung auf Behördenanfragen oder Marktüberwachung
QUALIFIKATION & VERANTWORTUNG
Bewertung durch qualifizierte Safety Assessoren
Alle Sicherheitsbewertungen werden durch qualifizierte Safety Assessoren erstellt.
Wir arbeiten gemäß EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) und dokumentieren unsere Bewertungen nachvollziehbar und prüffähig.
EINBETTUNG IN WEITERE LEISTUNGEN
CPSR als Teil Ihrer regulatorischen Gesamtbetreuung
Auf Wunsch übernehmen wir weitere regulatorische Aufgaben:
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Erstellung und Pflege der Produktinformationsdatei (PIF)
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CPNP-Notifizierung
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Verpackungs- und Label-Compliance
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Behördenkommunikation
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Schulungen & Inhouse-Trainings
So entsteht eine durchgängige regulatorische Betreuung, statt einzelner Einzelleistungen.
Lassen Sie uns Ihre CPSR zuverlässig übernehmen
Ob Einzelprodukt oder Sortiment –
wir übernehmen die Erstellung und Betreuung Ihrer kosmetischen Sicherheitsbewertung.