Registrierung
Gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien ist die Produktanmeldung für chemische Produkte ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass diese Produkte sicher und rechtmäßig auf dem Markt verwendet werden können. Unser Ziel ist, sicherzustellen, dass alle Ihre Produkte ordnungsgemäß registriert und den erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen unterzogen werden.
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Biozide und Wasch- und/oder Reinigungsmittel sowie gefährliche Gemische müssen gemäß ChemG §16e bzw. WRMG §10 gemeldet werden, damit den Giftinformationszentren, dem Umweltbundesamt und den Landesämtern für Verbraucherschutz wichtige Informationen für den Schadensfall zur Verfügung stehen. Mit der freiwilligen Anmeldung einer rund um die Uhr besetzten Notfallnummer werden gesetzliche Vorgaben in betroffenen Ländern eingehalten und im Notfall nicht ihr eigenes Unternehmen kontaktiert.
Wir übernehmen für Sie alle Behördengänge – sowohl schriftlich als auch mündlich, ggf. auch persönlich. Auch nach der Anmeldung bleiben wir Ansprechpartner für Nachfragen durch die Behörden.